| Betreutes
Wohnen Der Grundgedanke dieser Wohnform ist selbständiges Wohnen mit
bedarfsgerechter und individueller Unterstützung.
Im Idealfall sind es zentral gelegene, barrierefreie Wohnungen (Aufzug,
altengerechte Ausstattung im Badezimmer etc.) mit
Gemeinschaftseinrichtungen, in denen regelmäßig von der Betreuungskraft
organisierte Treffen und Veranstaltungen stattfinden, sowie einem Grund-
und abrufbaren Zusatzservice.
Weiter ist ein Hausmeisterservice eingerichtet, der die notwendige
Kehrwoche erledigt und Wartungsarbeiten durchführt.
Die Betreuungskraft ist zu festen Zeiten anwesend. Sie organisiert falls
erforderlich weitere Unterstützung aus den Zusatzleistungen, wie z.B.
Hilfe bei der Wohnungsreinigung, Hilfe bei Einkäufen, Versorgung mit
Mahlzeiten, Versorgung der Wäsche, pflegerische Hilfen durch ambulante
Dienste sowie Fahr- und Begleitdienste.
Ein 24-Stunden-Notruf sorgt im Bedarfsfall dafür, daß sofort die
notwendigen Maßnahmen ergriffen werden. Die Leistungen der Betreuungskraft
und der Notruf sind Leistungen des Grundservices und werden durch die
Betreuungspauschale gedeckt. Diese liegt zwischen ca. 80,00 und 130,00 DM
pro Person.
Zusatzleistungen sind frei wählbar und werden separat berechnet.
Die Kosten für die Miete liegen bei den öffentlich geförderten Wohnungen
zwischen ca. 8,50 und 12,00 DM, bei den frei finanzierten Wohnungen
zwischen ca. 13,00 und 17,00 DM pro qm.
Bei einer öffentlich geförderten 1-Personen-Mietwohnung mit ca. 45 qm
entstehen somit durchschnittlich monatlich Kosten von rund 650.- DM (inkl.
Nebenkosten). Hinzu kommen die Kosten für die Betreuungspauschale und die
individuell gewählten Leistungen aus dem abrufbaren Zusatzangebot.
Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für
Senioren
In Baden-Württemberg gibt es seit 1995 ein Qualitätssiegel für Betreute
Seniorenwohnanlagen. Durch einheitliche Qualitätsrichtlinien und
-bewertungen wurde im Sinne des Verbraucherschutzes und der Transparenz
ein Instrument geschaffen, das den Nutzern mehr Sicherheit und
Orientierung bei der Auswahl einer Wohnung bietet.
Tagespflege
Die Tagespflege bietet Betreuung für ältere Menschen an und trägt somit
wesentlich zur Entlastung pflegender Angehöriger bei.
In der Regel ist die Tagespflege von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Die
Tagesgäste werden entweder von den Angehörigen selbst gebracht oder von
einem Fahrdienst von zu Hause abgeholt.
Neben Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee, werden
unter-schiedliche Beschäftigungsangebote wie Backen, Kochen, Einkaufen,
Basteln, Gedächtnistraining, Feste und Ausflüge geboten.
Außerdem ist eine pflegerische Versorgung (Unterstützung im Bereich der
Körperpflege, Medikamenteneinnahme usw.) gewährleistet.
Die Tagespflege kann die ganze Woche oder nur an einzelnen Tagen genutzt
werden. Sämtliche Einrichtungen bieten einen "Probetag" an. Die Tagessätze
für die Pflegeleistungen liegen zwischen ca. 54,00 und 95,00 DM (je nach
Pflegestufe). Davon übernehmen die Pflegekassen, soweit ein Anspruch
besteht, die Pflegekosten (Anrechnung auf Sachleistungen), maximal jedoch
zwischen 750,00 und 2.800,00 DM monatlich.
Dem Tagesgast werden zusätzlich die Kosten für die Unterkunft und
Verpflegung (ca. 10,00 bis 27,00 DM täglich) gesondert in Rechnung
gestellt. Die Tagessätze für Privatzahlerinnen und Privatzahler liegen
zwischen 62,00 und 90,00 DM.
Kurzzeitpflege (siehe auch Pflege in
Gastfamilien)
Ein weiteres Angebot zur Entlastung pflegender Angehöriger ist die
Kurzzeitpflege, d.h. die rund um die Uhr Betreuung für bis zu sechs Wochen
in einer stationären Einrichtung.
In der Regel bieten alle stationären Altenpflegeeinrichtungen
Kurzzeitpflege an.
Pflege im Heim
Das Altenpflegeheim dient der umfassenden Pflege, Betreuung und
Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger alter Menschen.
Neben der körperlichen Versorgung stehen gleichwertig die aktivierende
Pflege sowie vielfältige tagesstrukturierende Maßnahmen, die darauf
abzielen, die verbliebenen Kräfte zu üben und zu erhalten sowie eine
Besserung des Allgemeinzustandes herbeizuführen. Viele Einrichtungen
bieten neben der Dauerpflege auch Kurzzeit- und Tagespflege, so daß mit
zunehmendem Hilfebedarf nicht zwangsläufig ein Umgebungswechsel
stattfindet. Die Tagessätze (Kosten für Pflege, Unterkunft/ Verpflegung,
Investitionskosten) liegen je nach Pflegestufe zwischen ca. 85.- und 190.-
DM.
Geriatrische Rehabilitation
Die Altersheilkunde (Geriatrie) hat die Aufgabe, Einschränkungen in
Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu mildern oder zu verhindern. Um diese
Ziele zu erreichen, werden in der geriatrischen Rehabilitationsklinik
individuelle Therapien eingesetzt und in einer ganzheitlichen Betreuung
aktiv umgesetzt.
Viele ältere Menschen werden nach akuten Erkrankungen, Stürzen, Unfällen
oder Schlaganfällen zunächst in einem Akutkrankenhaus versorgt. Besteht
nach Abschluss dieser Behandlung der Bedarf für eine
Anschluss-Heilbehandlung, wird von der zuständigen Ärztin/ dem zuständigen
Arzt bzw. sozialen Dienst des Krankenhauses eine Rehabilitationsmaßnahme
vorgeschlagen und bei der Krankenkasse beantragt. Ebenso kann die
Hausärztin/ der Hausarzt für Patientinnen/ Patienten, die zu Hause
versorgt werden, eine solche Maßnahme beantragen.
Zurück
|