Pflege - Wegweiser

   

 

 
Betreutes Wohnen

Der Grundgedanke dieser Wohnform ist selbständiges Wohnen mit bedarfsgerechter und individueller Unterstützung.
Im Idealfall sind es zentral gelegene, barrierefreie Wohnungen (Aufzug, altengerechte Ausstattung im Badezimmer etc.) mit Gemeinschaftseinrichtungen, in denen regelmäßig von der Betreuungskraft organisierte Treffen und Veranstaltungen stattfinden, sowie einem Grund- und abrufbaren Zusatzservice.
Weiter ist ein Hausmeisterservice eingerichtet, der die notwendige Kehrwoche erledigt und Wartungsarbeiten durchführt.
Die Betreuungskraft ist zu festen Zeiten anwesend. Sie organisiert falls erforderlich weitere Unterstützung aus den Zusatzleistungen, wie z.B. Hilfe bei der Wohnungsreinigung, Hilfe bei Einkäufen, Versorgung mit Mahlzeiten, Versorgung der Wäsche, pflegerische Hilfen durch ambulante Dienste sowie Fahr- und Begleitdienste.
Ein 24-Stunden-Notruf sorgt im Bedarfsfall dafür, daß sofort die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden. Die Leistungen der Betreuungskraft und der Notruf sind Leistungen des Grundservices und werden durch die Betreuungspauschale gedeckt. Diese liegt zwischen ca. 80,00 und 130,00 DM pro Person.
Zusatzleistungen sind frei wählbar und werden separat berechnet.
Die Kosten für die Miete liegen bei den öffentlich geförderten Wohnungen zwischen ca. 8,50 und 12,00 DM, bei den frei finanzierten Wohnungen zwischen ca. 13,00 und 17,00 DM pro qm.
Bei einer öffentlich geförderten 1-Personen-Mietwohnung mit ca. 45 qm entstehen somit durchschnittlich monatlich Kosten von rund 650.- DM (inkl. Nebenkosten). Hinzu kommen die Kosten für die Betreuungspauschale und die individuell gewählten Leistungen aus dem abrufbaren Zusatzangebot.

Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für Senioren

In Baden-Württemberg gibt es seit 1995 ein Qualitätssiegel für Betreute Seniorenwohnanlagen. Durch einheitliche Qualitätsrichtlinien und -bewertungen wurde im Sinne des Verbraucherschutzes und der Transparenz ein Instrument geschaffen, das den Nutzern mehr Sicherheit und Orientierung bei der Auswahl einer Wohnung bietet.

Tagespflege

Die Tagespflege bietet Betreuung für ältere Menschen an und trägt somit wesentlich zur Entlastung pflegender Angehöriger bei.
In der Regel ist die Tagespflege von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Die Tagesgäste werden entweder von den Angehörigen selbst gebracht oder von einem Fahrdienst von zu Hause abgeholt.
Neben Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee, werden unter-schiedliche Beschäftigungsangebote wie Backen, Kochen, Einkaufen, Basteln, Gedächtnistraining, Feste und Ausflüge geboten.
Außerdem ist eine pflegerische Versorgung (Unterstützung im Bereich der Körperpflege, Medikamenteneinnahme usw.) gewährleistet.
Die Tagespflege kann die ganze Woche oder nur an einzelnen Tagen genutzt werden. Sämtliche Einrichtungen bieten einen "Probetag" an. Die Tagessätze für die Pflegeleistungen liegen zwischen ca. 54,00 und 95,00 DM (je nach Pflegestufe). Davon übernehmen die Pflegekassen, soweit ein Anspruch besteht, die Pflegekosten (Anrechnung auf Sachleistungen), maximal jedoch zwischen 750,00 und 2.800,00 DM monatlich.
Dem Tagesgast werden zusätzlich die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung (ca. 10,00 bis 27,00 DM täglich) gesondert in Rechnung gestellt. Die Tagessätze für Privatzahlerinnen und Privatzahler liegen zwischen 62,00 und 90,00 DM.

Kurzzeitpflege (siehe auch Pflege in Gastfamilien)

Ein weiteres Angebot zur Entlastung pflegender Angehöriger ist die Kurzzeitpflege, d.h. die rund um die Uhr Betreuung für bis zu sechs Wochen in einer stationären Einrichtung.
In der Regel bieten alle stationären Altenpflegeeinrichtungen Kurzzeitpflege an.

Pflege im Heim

Das Altenpflegeheim dient der umfassenden Pflege, Betreuung und Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger alter Menschen.
Neben der körperlichen Versorgung stehen gleichwertig die aktivierende Pflege sowie vielfältige tagesstrukturierende Maßnahmen, die darauf abzielen, die verbliebenen Kräfte zu üben und zu erhalten sowie eine Besserung des Allgemeinzustandes herbeizuführen. Viele Einrichtungen bieten neben der Dauerpflege auch Kurzzeit- und Tagespflege, so daß mit zunehmendem Hilfebedarf nicht zwangsläufig ein Umgebungswechsel stattfindet. Die Tagessätze (Kosten für Pflege, Unterkunft/ Verpflegung, Investitionskosten) liegen je nach Pflegestufe zwischen ca. 85.- und 190.- DM.

Geriatrische Rehabilitation

Die Altersheilkunde (Geriatrie) hat die Aufgabe, Einschränkungen in Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu mildern oder zu verhindern. Um diese Ziele zu erreichen, werden in der geriatrischen Rehabilitationsklinik individuelle Therapien eingesetzt und in einer ganzheitlichen Betreuung aktiv umgesetzt.
Viele ältere Menschen werden nach akuten Erkrankungen, Stürzen, Unfällen oder Schlaganfällen zunächst in einem Akutkrankenhaus versorgt. Besteht nach Abschluss dieser Behandlung der Bedarf für eine Anschluss-Heilbehandlung, wird von der zuständigen Ärztin/ dem zuständigen Arzt bzw. sozialen Dienst des Krankenhauses eine Rehabilitationsmaßnahme vorgeschlagen und bei der Krankenkasse beantragt. Ebenso kann die Hausärztin/ der Hausarzt für Patientinnen/ Patienten, die zu Hause versorgt werden, eine solche Maßnahme beantragen.

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